|
|
 |
 |
|
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen |
|
|
I. Vertragsabschluß
- Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB). Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
- Unsere Angebote sind freibleibend.
- Bestellungen gelten nur als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Auftragsbestätigung ist für Vertragsinhalt und Lieferumfang maßgebend.
- Für alle Angaben über technische Spezifikationen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Derartige Angaben gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Konstruktionsänderungen und sonstige Abweichungen, die
sich auf die Verwendbarkeit der Liefergegenstände nicht wesentlich auswirken, bleiben vorbehalten.
II. Lieferzeit/Unmöglichkeit
- Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Bei Änderungswünschen des Bestellers ist unsere Nachtrags-Auftragsbestätigung maßgebend.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
- Geraten wir mit der Erbringung der Lieferung in Verzug, so hat der Besteller folgende Rechte:
a) ein Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist auf 2% es Wertes des Liefergegenstandes für
jede angefangene Woche des Verzuges, insgesamt auf 15% des Wertes des Vertragsgegenstandes, mit dem wir uns in Verzug befinden, begrenzt. b) Der Besteller ist nach Ablauf einer angemessenen
Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auf den unmittelbaren Schaden sowie auf denjenigen Schaden, mit dessen Eintritt nach dem gewöhnlichen
Lauf der Dinge oder aufgrund der Angaben des Bestellers bei Vertragsabschluß gerechnet werden konnte und höchstens auf den Wert des Vertragsgegenstandes begrenzt.
- Können wir unsere Leistung aus Gründen, die sich unserer Einflussnahme entziehen, wie z. B. Verzug unserer Vorlieferanten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, erheblicher Personalausfall
durch Krankheit oder ähnlichen Ereignissen nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist erbringen, ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wird unsere Leistung durch unser Verschulden unmöglich, gelten die Regelungen in Abs. 3 entsprechend.
III. Preise
- Die Preise gelten netto ab unserem Auslieferungslager zuzüglich Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
- Die Preise unserer Auftragsbestätigung sind für die Dauer von 4 Monaten ab dem Datum der Auftragsbestätigung wirksam. Gelangt der Vertrag ganz oder teilweise erst nach Ablauf dieser Frist zur Ausführung,
wird der am Liefertag gültige Preis berechnet.
IV. Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Auslieferung. Verzögert sich die Auslieferung aus vom Besteller veranlassten Gründen, erfolgt die Rechnungsstellung mit Anzeige der Versandbereitschaft. Die Rechnung ist
innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit einem Skonto von 2% und innerhalb von 30 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Wechsel und/oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
zahlungshalber und ohne Gewähr für rechtzeitige Erhebung des Protests entgegengenommen.
- Bei Zahlungsverzug sind wir unter Vorbehalt eines weiteren Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Das Recht des Bestellers,
einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
- Ist der Besteller mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug geraten oder ist nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetreten, die ernsthafte Zweifel an
der Erfüllung unserer Forderung begründen, können wir für die Auslieferung bestellter Ware Vorauszahlung verlangen.
- Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Beträge ist nur aufgrund unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche des Bestellers zulässig.
V. Versand und Gefahrtragung
- Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist oder wenn wir die Beförderung übernehmen.
- Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an die Transportperson auf den Besteller über, auch wenn wir die Ware ausliefern.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, nehmen wir die Ware mit Anzeige der Versandbereitschaft auf Gefahr des Bestellers und auf seine Kosten auf Lager.
VI. Abnahme
- Lieferungen auf Abruf bedürfen einerausdrücklichen Vereinbarung. Diese werden unabhängig von der Auslieferung zum Zeitpunkt des vereinbarten Abrufs in Rechnung gestellt.
- Sind wir aufgrund des Verzuges des Bestellers berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, so beläuft sich unser Schaden auf mindestens 20 % er vereinbarten Vergütung, sofern der Besteller
nicht nachweist, dass uns ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, auch aus künftigen Warenlieferungen, einschließlich aller Nebenforderungen und
bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks vor.
- Der Besteller darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, unter Weitergabe des Eigentumsvorbehalts und nur so lange er nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Kaufpreisforderungen des
Bestellers aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware werden bereits jetzt in Höhe des anteiligen Wertes unserer Lieferung bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen an uns abgetreten. Auf Verlangen
hat uns der Besteller unverzüglich eine Aufstellung über die abgetretenen Forderungen zu übersenden. Der Besteller ist widerruflich berechtigt, diese Forderungen einzuziehen.
- Wir werden uns zustehende Sicherungen insoweit freigeben, als sie unsere offenen Forderungen um mehr als 10% übersteigen.
- Wir sind bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur Herausgabe
verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung trägt
der Besteller.
VIII. Gewährleistung
- Unsere Leistung gilt als vertragsgemäß erbracht, wenn sie sich im Rahmen der verkehrsüblichen Toleranzen hält.
- Der Besteller hat die Ware nach Empfang zu prüfen und Mängelrügen bei offensichtlichen und erkennbaren Mängeln innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns zu erheben.
Reklamationen wegen Beschädigung der Ware werden nur berücksichtigt, falls der Besteller vor Abnahme der Ware den Zustand durch den anliefernden Spediteur schriftlich hat feststellen lassen.
- Tritt an unserer Lieferung innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrübergang (Gewährleistungsfrist) ein Mangel auf, der auf einem davor liegenden Umstand beruht, übernehmen wir die Gewährleistung unter Ausschluss
weitergehender Ansprüche in folgendem Umfang:
a) Der Mangel wird nach unserer Wahl durch Reparatur, Austausch des defekten Teils oder Ersatzlieferung beseitigt. Ersetzte Liefergegenstände oder
Teile werden unser Eigentum b) Der Gewährleistungsanspruch gemäß lit. a) ist ausgeschlossen, wenn der Mangel durch Verwendung für ungeeignete Zwecke oder sonstige unsachgemäße Behandlung
entstanden ist oder der Vertragsgegenstand ohne unsere Zustimmung verändert wurde. c) Schlägt die Ersatzlieferung fehl oder geraten wir mit der Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht
länger als 4 Wochen in Verzug, kann der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der Rüge an in 8 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
- Weitergehende Ansprüche des Bestellers, die auf eine durch uns erfolgte Beratung oder Mängeln gestützt werden, sind, unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen AGB, insbesondere in Abschnitt IX.,
ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung, die unmittelbar oder mittelbar auf Mängeln oder Eigenschaften unserer Lieferung beruhen oder auf ein damit
im Zusammenhang stehendes Verhalten von uns zurückgeführt werden.
IX. Rücktrittsrechte und Schadensersatzansprüche des Bestellers
- Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Liefergegenstände für die vom Besteller vorgesehene Verwendung geeignet sind.
- Soweit in diesen AGB oder individuellen Vereinbarungen nichts Abweichendes bestimmt ist, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Mitarbeiter Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Unmöglichkeit der
Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung sowie alle gesetzlichen Rücktrittsrechte ausgeschlossen.
- Soweit in diesen AGB Schadensersatzansprüche ausgeschlossen oder begrenzt sind, gilt dies nicht für den Anspruch auf Ersatz eines Schadens, der auf einer zugesicherten Eigenschaft, vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen oder auf der fahrlässigen Verletzung einerwesentlichen Vertragspflicht, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, beruht.
Schlussbestimmungen
- Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Besteller zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln.
- Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Ostfildern.
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist als Gerichtsstand Ostfildern vereinbart, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist. Das gilt auch für Wechsel und Scheckverpflichtungen sowie für Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Wir sind jedoch berechtigt, am Sitz des Bestellers Klage zu erheben.
- Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen uns und dem Besteller bestehenden Vertrages nichtig sein oder
werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
|
|